Allgemeinverfügung Pyrotechnik

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2

Feuerwerkskörper in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2024