Ex-Post-Transparenz

Information über Auftragsvergaben in der Gemeinde Radbruch

Die Gemeinde Radbruch ist als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, Auftragsvergaben nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder einer freihändigen Vergabe zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.

Mit dem Ziel, mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben effektiv vorzubeugen, müssen im Sinne einer nachträglichen Transparenz diverse Informationen über die vergebenen Aufträge veröffentlicht werden. Dies wird „Ex-Post-Transparenz“ genannt.

Wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000,00 € überschreitet, sind die Informationen unmittelbar im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen.
Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A ist nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer oder freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Informationen von Vergaben, die unter die oben genannten Regelungen fallen, werden hier für sechs Monate veröffentlicht.