Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss (VA) ist nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ein Organ aller niedersächsischen Gemeinden.
Im Gegensatz zu den Fachausschüssen, wie dem Sozialausschuss oder Bauausschuss, nimmt der Verwaltungsausschuss eine besondere Stellung unter Ausschüssen ein.
Neben dem Gemeinderat ist er das zweite Organ der Gemeinde, dem bestimmte Aufgaben zur Entscheidung zugeordnet sind.
Die Hauptaufgabe des Verwaltungsausschusses ist es, die Beschlüsse des Gemeinderates vorzubereiten.
Dazu liegen in den meisten Fällen bereits Empfehlungen der Fachausschüsse und/oder Gemeinderäte vor.
Darüber hinaus entscheidet er unter anderem über die Zulässigkeit von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren sowie über die Erledigung von Anregungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.
Der Verwaltungsausschuss:
Die Stellvertreter: