Beschlüsse über die Jahresabschlüsse der Gemeinde Radbruch für die Jahre 2021 und 2022
Hiermit werden gem. § 129 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die am 17.12.2024 in der
öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Radbruch gefassten Beschlüsse
- über die Jahresabschlüsse der Gemeinde Radbruch für die Jahre 2021
und 2022, - über die Verwendung der Jahresergebnisse
- sowie über die Entlastung des Bürgermeisters
öffentlich bekanntgemacht.