Anpassungen an das Entwicklungskonzept 2035
Das Entwicklungskonzept 2035 unserer Gemeinde muss sich den aktuellen Anforderungen stellen und daher in bestimmten Punkten angepasst werden.
Der anstehende Schulneubau an einem noch zu bestimmenden neuen Standort, die noch mehr in den Fokus gerückten Anforderungen an den Wohnungsbau für Senioren, Singlehaushalte und dem sozialen Wohnungsbau fordern zum Handeln auf.
Im anstehenden Bauausschuss am 16.01.2025 und der Ratssitzung am 30.01.2025 soll ein neues Konzept der SamBa Bau Infrastruktur GmbH (100 % Tochter der Samtgemeinde Bardowick) erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Dieses würde uns viele Möglichkeiten eröffnen, die wir als Gemeinde so nicht in den nächsten Jahren/Jahrzehnten umsetzen können
- Kleine, barrierefreie Wohnungen / Häuser für Senioren
- Wohnungen für Single und junge Radbrucher*innen
- Sozialer Wohnungsraum
- Gemeindehaus für die Vereine (Schützenverein, Theatergruppe, etc. und öffentlicher Nutzung)
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung der Radbrucher*innen für ein zukunftsorientiertes Konzept zur Entwicklung unserer Gemeinde.
An dieser Stelle noch einmal in Kurzform das Entwicklungskonzept 2035
Aufgrund der demographischen Veränderungen (Alterung der Gesellschaft) und der sich wandelnden Nachfrage nach Wohnraum (veränderte Nachfragegruppen) steht die zukünftige Siedlungsentwicklung in der Verpflichtung auf die neuen Herausforderungen mit passenden Konzepten zu reagieren.
Neben der steigenden Anzahl an Haushalten mit Senioren sind es vor allem die Singlehaushalte und die preissensiblen Haushalte, welche zukünftig stärker bei der Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen sind.
Für diese Nachfragegruppen bestehen spezifische Bedarfe, auf die nicht ohne weiteres im überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhausbau geprägten Siedlungsbestand reagiert werden kann.
Der Rat hat einstimmig das Entwicklungskonzept 2035 in seiner Ratssitzung vom 01. Juli 2021 beschlossen.
Siehe Auszug aus dem Ratssitzung Top 6
Das Entwicklungskonzept ist intensiv in den Gremien der Gemeinde beraten worden. In der Zeit vom 04.02.2020 bis 28.02.2020 hat es öffentlich ausgelegen. Anregungen und Bedenken der Bevölkerung sind nicht eingegangen.
Der Landkreis Lüneburg hat mit Schreiben vom 25.06.2020 Stellung zum Entwicklungskonzept bezogen.
Der Gemeinderat ist sich einig, dem Vorschlag des Landkreises, in Radbruch mehr Flächen für Wohnraum auszuweisen, nicht zu folgen.
Der Gemeinderat ist sich ferner einig, die im Entwicklungskonzept 2035 unter Kategorie A ausgewiesene Fläche „Steins Weg“ nicht für Wohnbebauung nutzen zu wollen.
Das Flächenkontingent C hat für den Entwicklungszeitraum dieses Konzeptes keine Relevanz.
Flächen des Flächenkontingents B werden nur dann genutzt, wenn Flächen der Priorität A nicht innerhalb des Entwicklungszeitraumes genutzt werden können (alternative Nutzung).
Die Entwicklung ist an der vorhandenen Infrastruktur (Kindergarten, Schule, etc.) zu orientieren, übrige Infrastrukturen sind ggfls. anzupassen.
Unter diesen Prämissen beschließt der Rat der Gemeinde Radbruch das Entwicklungskonzept 2035.
Abstimmung: Einstimmig.
Ein Auszug aus der Stellungnahme des Landkreises Lüneburg:
Angesichts des im Rahmen der Wohnungsmarktanalyse Landkreis Lüneburg 2016 aufgezeigten hohen Wohnraumbedarfs im Landkreis, der verschiedenen Bevölkerungsprognosen und der guten Lage Radbruchs wäre zu prüfen, ob auch vor 2035 bereits B-Flächen entwickelt werden sollten.
Dies Siedlungsstrukturkonzept des Landkreises geht nach aktuellem Stand von einem Ansatz von 75 Wohneinheiten in 10 Jahren für Radbruch aus, wobei dieser Wert keine eigenständige Vorgabe, sondern lediglich einen Berechnungsfaktor für die Flächenkontingente darstellt.
Dieser Wert wird jedenfalls durch die Priorität A-Flächen deutlich unterschritten.
Das gesamte Entwicklungskonzept 2035 kann hier als PDF heruntergeladen werden.