Gemeinde-Rundmail 07-1/20

RADBRUCH NACHRICHTEN Die Gemeinde-Rundmail

Neuigkeiten aus dem Gemeindebüro 2020/07/01

Liebe Radbrucherinnen und Radbrucher,

an einem regnerischen Tag wie heute ist es schön, im Trockenen zu sitzen und einige Informationen weiter zu geben.

1. Sitzung des Sozialausschusses am 13.07.2020
In dieser Sitzung um19:30 Uhr im Gasthaus Sasse wollen wir über die Situation im Kindergarten berichten und diskutieren. Es wird wohl leider zu einer weiteren Zwischenlösung bis zur Fertigstellung der neuen Krippe durch die Samtgemeinde kommen müssen. Über deren Stand wird die Samtgemeinde berichten. Die Tagesordnung finden Sie in den Kästen der Gemeinde oder auf der Webseite. Bitte beachten Sie, dass nur wenige Plätze für Besucher zur Verfügung stehen und die Corona-Verfügungen eingehalten werden müssen.

2. Einbruch in der Poststelle Radbruch
In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch dieser Woche ist in unsere Poststelle eingebrochen worden. Die Täter haben den nur unzulänglich gesicherten Tresor entwendet und dabei einen Betrag im mittleren dreistelligen Bereich erbeutet. Das Schloss in der Eingangstür ist dabei so beschädigt worden, dass die Poststelle zunächst geschlossen bleibt. In der nächsten Woche wird ein mobiler Verkaufswagen täglich von 10:00 bis 11:0 Uhr vor der Poststelle stehen und ab dem 20.07. soll wieder alles normal laufen.

3. Naturschutzgebiet Hohes Holz und Gewässer
Das seit vielen Jahren bestehende Naturschutzgebiet Hohes Holz in der Radbrucher Forst wird demnächst um die Gewässer Roddau, Hausbach, Düsternhopenbach und Bornbach erweitert. Durch die Roddau und den Hausbach ist Radbruch direkt betroffen. Im Bereich der Roddau ist dabei u.a. zu beachten, dass die Gewässer nicht mehr betreten werden dürfen. Das dürfte für die Hundebesitzer, die ihren vierbeinigen Freund gern in der Roddau baden lassen, von Bedeutung sein. Eigentlich ist das auch schon heute nicht zulässig, aber nun wird es unumgänglich, dieses Betretungsverbot zwingend zu beachten. Auszüge aus der Verordnung, die wohl am 13.07. beschlossen wird und dann in Kürze in Kraft tritt:

Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 NAGBNatSchG darf das NSG außerhalb der Wege nicht betreten, befahren oder auf sonstige Weise aufgesucht werden, soweit dies nicht in §4 dieser Verordnung freigestellt ist.
Es ist untersagt, Hunde ohne Leine frei oder an einer Lauf- bzw. Schleppleine von mehr als 3 m Länge laufen zu lassen, sofern es sich nicht um Jagd-, Hüte-, Rettungs- oder Polizeihunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes handelt.

An der Roddau entlang des Schnellenberger Weges beginnt das Naturschutzgebiet unmittelbar neben der Asphaltstraße. Der Grünstreifen zwischen Straße und Graben ist schon Naturschutzgebiet und fällt unter die Verordnung.

Ordnungswidrig im Sinne von § 43 Abs. 3 Nr. 7 NAGBNatSchG handelt, wer entgegen § 23 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 16 Abs. 2 NAGBNatSchG und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung das NSG außerhalb der Wege betritt oder auf sonstige Weise aufsucht, ohne dass die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 4 Abs. 2 bis 7 vorliegen oder eine erforderliche Zustimmung erteilt oder eine Befreiung gewährt wurde. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 43 Abs. 4 NAGBNatSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Zur Info: in unserer Hundefreilaufläche am Rüdel gibt es auch einen kleinen Teich, in dem die Hunde plantschen können!

4. Dorfentwicklung
Der in vielen Arbeitssitzungen mit einer erfreulich hohen Beteiligung insbesondere der Radbrucher Bürger ist mit Unterstützung des Planungsbüros Patt ein Dorfentwicklungsplan entstanden. Dieser wurde den im Rat vertretenen Fraktionen am Montag vorgestellt. Es gab keine Gegenstimmen gegen den Entwurf, der nun am 01.09. im Schützenhaus Bardowick von den Räten der 3 beteiligten Gemeinden Mechtersen , Radbruch und Vögelsen beschlossen werden soll. Dieser Termin ist öffentlich und wir würden uns über viele Zuschauer freuen. In dem Termin wird auch über das Verfahren zur Beantragung privater Maßnahmen ausführlich berichtet werden.

Wir haben in der Sitzung am Montag vereinbart, dass wir mit zwei öffentlichen Maßnahmen starten wollen: Die Ertüchtigung bzw. Umgestaltung der Spielplätze Hofkoppeln und Am Alten Schulgarten, wobei der letztere sich zu einer Begegnungsstätte für Jung und Alt unter dem Thema Entspannung und Ruhe entwickeln soll und der Entwicklung unserer Streuostwiesen. Wir werden dazu schnell mit der Planung in Abstimmung mit den beiden aktiven Arbeitsgruppen beginnen. Der Antrag muss bis zum 15.09. eingereicht werden und bei Genehmigung des Antrages stehen im nächsten Jahr Fördermittel zur Umsetzung zur Verfügung.

So viel für heute von ihrem Team aus dem Gemeindebüro