Dorfmail 01/2 - 2026
Neuigkeiten aus dem Gemeindebüro …
Liebe Radbrucherinnen und liebe Radbrucher,
in Anbetracht der zu erwartenden Wetterlage haben wir noch einige Informationen für Sie.
Wetterlage
Der Deutsche Wetterdienst gibt für den Freitag und Samstag folgende Wetterwarnung aus:
Kreis Lüneburg
Amtliche UNWETTERWARNUNG vor STARKER SCHNEEVERWEHUNG
Fr, 9. Jan, 07:00 – Sa, 10. Jan 07:00 Uhr
Es treten bei den vorherrschenden Windverhältnissen aufgrund der Neuschneemenge starke Schneeverwehungen auf. Verbreitet wird es glatt.
Mögliche Gefahren
Gefahr für Leib und Leben durch: stark erhöhte Schneedecke bis hin zu blockierten Verkehrswegen; oftmals stark eingeschränkte Sichtweite.
Handlungsempfehlungen Aufenthalt im Freien und Fahrten vermeiden bzw. Verhalten im Straßenverkehr anpassen; auf Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen bis hin zu Sperrungen/Schließungen einstellen, notfalls Fahrweise anpassen, möglichst volltanken, Decken und warme Getränke mitführen.
Die einzelnen Wettermodelle sagen Neuschneemengen von 10-20cm voraus, die bei anhaltendem Frost und starkem Wind zu Schneeverwehungen von mehr als 50 cm Höhe führen können. Der Schneefall soll aber am Samstag ab 7:00 Uhr nachlassen.
Dann heißt es, das Leben im Dorf wieder möglichst schnell wieder mit hinnehmbaren Behinderungen zu ermöglichen. Wir haben unser Ratsmitglied Sören Eggers gebeten, mit den Landwirten des Ortes zusammen die Nebenstraßen des Ortes so weit zu räumen, dass man dort wieder gehen und fahren kann.
Darüber hinaus weisen wir noch einmal auf die Räumpflichten der einzelnen Grundeigentümer nach der kürzlich veröffentlichenden Verordnung der Samtgemeinde hin.
Offensichtlich bestehen Unklarheiten über die Räumpflicht an Straßen und Wegen, die keinen Fußweg haben, wie z.B. die Einemhofer Straße, Schoolkoppel etc.
Das ist in der Verordnung eindeutig geregelt:
Ist ein ausgebauter Gehweg an keiner Straßenseite vorhanden, so ist ein 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rande der Fahrbahn freizuhalten.
Ist ein ausgebauter Gehweg an keiner Straßenseite vorhanden, so ist ein 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu bestreuen.
Wichtig ist noch, dass die von den Gehwegen und Gossen geräumten Schnee- und Eismassen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.
Das heißt z.B. für die Einemhofer Straße, dass jeder Grundeigentümer im Streifen neben der Straße oder am Straßenrand einen 1 m breiten Streifen zu räumen und zu streuen hat.
Bitte halten Sie sich daran, es kann doch nicht sein, dass Schulkinder auf der glatten Straße laufen müssen.
Wir hoffen, dass wir keine Schneekatastrophe wie 1978/79 erleben und alle daran mitwirken, dass wir schnell wieder zum Laden, zum Bahnhof, zur Kinderkrippe und zum Kindergarten und zur Schule kommen können.
So viel für heute aus dem Gemeindebüro
Ihr Team im Gemeindebüro und Ihr
Bürgermeister
Rolf Semrok