Notbetreuung in Kitas und Schulen

Die Notbetreuung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen wird fortgesetzt und ausgeweitet. Insbesondere bei den Härtefällen soll es Erweiterungen geben mit Blick auf drohende Kindeswohlgefährdung, die Situation Alleinerziehender, die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern sowie drohende Kündigung und erheblichen Verdienstausfall. 

Diese Neuerungen hat das Niedersächsische Kultusministerium heute kurzfristig den Kommunalen Spitzenverbänden, den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Vertretern der Trägerverbände vorgestellt. Hintergrund ist die heute in Kraft getretene „Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“

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