Lockdown November

ALLGEMEINVERFÜGUNGEN … 

Woran sich alle halten müssen

Ab dem 2. November gelten aufgrund des Lockdowns neue Regelungen von Bund, Ländern und Landkreis. Alle aktuellen Verordnungen des Landes Niedersachsen sowie geltende Allgemeinverfügungen des Landkreises Lüneburg finden Sie im Wortlaut hier – auch in leichter Sprache.

Verordnungen und Allgemeinverfügungen sind verpflichtende Regeln an die sich alle Menschen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg halten müssen. Sie werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Bitte beachten Sie:
Ab 2. November 2020 gelten neue gesetzliche Regelungen von Bund und Ländern.
Bis dahin sind die gesetzlichen Regelungen vom 23. Oktober 2020 weiterhin in Kraft.

Die wichtigsten Grundsätze der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen im Überblick:

  1. Kontakte zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Erlaubt sind Treffen von bis zu 10 Personen aus 2 Hausständen.
  2. Soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einhalten.
  3. Wenn der Abstand nicht eingehalten kann, Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  4. Private Reisen einschließlich Tagesausflüge sowie private Besuche vermeiden.

Bildungseinrichtungen bleiben möglichst geöffnet. Gastronomie, Kultur-, Unterhaltungs- und Sportstätten müssen dagegen bis Ende November 2020 schließen.

Alle Verfügungen finden Sie auf unserer CORONA Sonderseite.