1. Dorfmail Juni 2022

RADBRUCH NACHRICHTEN Die Gemeinde-Rundmail

Neuigkeiten aus dem Gemeindebüro … 

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Liebe Radbrucher und Radbrucherinnen,
es ist seit gestern Sommer und das Wetter hält sich tatsächlich dran!
 
Wir wollen Sie kurz über einige Themen informieren.
 

1. Zirkus in Radbruch

An diesem Wochenende gastiert der Zirkus Gallini in Radbruch auf der Fläche hinter der neuen Feuerwehr am Rüdel. Die Veranstaltungen sind am Freitag, den 24. Und Samstag, den 25. Juni jeweils um 16:00Uhr und am Sonntag, den 26.Juni um 11:00Uhr. 
 
Gerade die Zirkusveranstalter haben unter der Coronakrise besonders gelitten und freuen sich, endlich wieder vor Publikum spiel zu dürfen. Helfen wir Ihnen dabei!
 

2. Kunstaustellung bei Walter Knolle

Die Ausstellung bei unserem örtlichen Künstler Walter Knolle in der Schäfer-Ast-Straße läuft noch am 1. Wochenende im Juli Samstag und Sonntag von 15:00 bis 18:00 Uhr.
 
Führungen durch die Ausstellung jeweils um 16:00 Uhr. Näheres im Internet unter Kunstscheine Radbruch. Walter freut sich über jeden Besucher.
 

3. Spielplatz Hofkoppel

Die Neugestaltung des Spielplatzes Hofkoppeln schreitet mächtig voran. Ein Großteil der Arbeiten wir in der nächsten Woche abgeschlossen. Leider lassen es die Witterungsbedingungen nicht zu, jetzt zu pflanzen und Rasen einzusäen.
Das wir im Herbst nachgeholt.
 

4. Rückblick Countryfest

Die Jubiläumsveranstaltung des Countryclubs war ein voller Erfolg. Tolle alte Trecker, super Life-Bands, exzellente Versorgung mit Getränken und Snacks und vor allen ein verdient großartiges Wetter. Und Hans-Jürgen Hinrichsen hängt noch ein Jahr als Chef-Cowboy, Organisator und Moderator dran. Unser Dank gilt allen Beteiligten: Das war super!
 

5. Haushalt 2022

In der Ratssitzung am 18.05. haben wir den Haushalt 2022 beschlossen und in dieser Woche auch die Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises erhalten. Auch dieser Haushalt ist nicht ausgeglichen, d.h. wir geben mehr aus, als wir einnehmen.
 
Das Defizit beträgt dieses Jahr planmäßig rund 34.000,00€, das wir problemlos aus den Rücklagendecken können. Wir haben dennoch die Grundsteuern für Grundstücke (B) von 375 auf 400% und die Gewerbesteuer von 350 auf 375% angehoben.
 
Der Landkreis hatte uns in den vergangenen Jahren schon regelmäßig dazu aufgefordert. Aber wir sind dem erst jetzt nachgekommen, weil wir sonst unter die durchschnittlichen Hebesätze im Land Niedersachsen gefallen wären, was eine Kürzung der Bedarfszuweisungen zur Folge gehabt hätte.
 

6. Erweiterung des Gewerbegebietes

Erfreulicherweise haben wir für die Herstellung der Infrastrukturanlagen einen Förderbescheid der N-Bank Niedersachsen erhalten und können im Herbst mit den Bauarbeiten beginnen. Rechtzeitig für die Förderung haben wir in der Ratssitzung am 18.05. auch den Bebauungsplan beschließen können.
 

7. Hundehaltung und die Beseitigung der Hinterlassenschaften

Dieses leidige Thema beschäftigt uns immer wieder. Wir haben in den letzten Jahren die Anzahl der Hundebeutelspender und Abfallbehälter deutlich erhöht. Aber es geschieht doch immer wieder, dass diese nicht genutzt werden. Ich habe neulich sogar direkt neben einem Beutelspender und Abfallbehälter einen riesigen Hundekothaufen gesehen. Es ist so schade, dass offensichtlich einige wenige glauben, sich nicht an die Vorschriften halten zu müssen und dabei alle Hundehalter in Verruf bringen.
 
Die Auswirkungen sind z. B. das die Anwohner am Rüdel zum Teil nicht mehr wie bisher den gegenüberliegenden Randstreifen am Graben mähen, weil die Beseitigung der Verschmutzung des Mähers durch den Hundekot einfach widerlich ist. Für alle daher einmal ein Auszug aus der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Samtgemeinde Bardowick. Dort wird unter § 5, Tiere, ausgeführt:
 
Hundehalter und Hundehalterinnen oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung von Hunden Beauftragten sind verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tier
a. Unbeaufsichtigt herumläuft; die aufsichtsführenden Personen müssen jederzeit auf Ihre Hunde einwirken können.
b. Personen oder Tiere gefährdend anspringt oder anfallt,
c. Öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt. Nach der Verunreinigung durch Kot ist der Hundehalter bzw. die Hundehalterin oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragte Person unverzüglich zur Säuberung verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der der Anlieger vor.
 
In § 11, Ordnungswidrigkeiten wird ausgeführt:
Ordnungswidrig nach § 50 Nds.SOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten und Verboten gemäß u. a. § 5, Buchstaben a, b und c. dieser Verordnung zuwider handelt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00€ geahndet werden.
 
Zur Erläuterung: Öffentliche Verkehrsflächen sind alle Straßen und Wege sowie die Seitenräume.
Zuwiderhandlungen können beim Ordnungsamt der Samtgemeinde angezeigt werden. 
Wir hoffen, dass sich die Einsicht zur Einhaltung der Vorschriften durchsetzt und wir das Thema nicht wieder anfassen müssen.
 
So viel für heute. Genießen Sie das Sommerwetter, wer weiß, wie lange es anhält.
 
PS: Wir machen im Gemeindebüro auch eine Sommerpause und sind ab dem 12.07. wieder für Sie präsent.
Bei wichtigen Angelegenheiten schreiben Sie uns bitte eine Mail an gemeinde@radbruch.de
Mails werden gelesen und soweit möglich auch bearbeitet.
 
Ihr Team im Gemeindebüro und
Ihr Bürgermeister 
Rolf Semrok