Bekanntmachung Auslegung Bei der Mühle

Auslegung "Bei der Mühle"

Satzung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich der Gemeinde Radbruch im Bereich der Mühle (Außenbereichssatzung „Bei der Mühle“)

Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

 Der Rat der Gemeinde Radbruch hat in seiner Sitzung am 02.05.2023 beschlossen die Außenbereichssatzung „Bei der Mühle“ aufzustellen. In dieser Ratssitzung wurde der vorliegende Entwurf gebilligt und es wurde beschlossen die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier -> PDF

2023-10-13_Außenbereichssatzung_Bei der Mühle-Übersichtsplan 5000 -> PDF

Außenbereichssatzung_Bei der Mühle_gesamt -> PDF